| Erstinformationen Oliver Sinnemann |
Wichtige Informationen für Sie!Die Informationen auf dieser Seite können Sie auch als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben herunter laden. Wir werden nur tätig, wenn Ihrem Mandat ein gültiger Maklervertrag zugrunde liegt. Unseren aktuellen Maklervertrag finden Sie im geschützten Bereich zum Nachlesen und Download. Nachweis zu den Informationspflichten (Erstinformationen) gemäß Abschnitt 4 / § 11 VersicherungsvermittlerverordnungSie erreichen mich unter folgender Adresse:
Mein Status gemäß Gewerbeordnung (GewO):Ich bin tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 7 GewO eingetragen. (*) Auf der zweiten Seite finden Sie wichtige Unterscheidungsmerkmale zwischen Versicherungsmakler, ungebundenem und gebundenem Versicherungsvertreter!
Ich besitze eine Erlaubnis nach § 34 c der GewO als Makler und Anlageberater für die gewerbsmäßige Vermittlung von Abschlüssen oder die Gelegenheit den Abschluss solcher Verträge nachzuweisen, über: Darlehen; Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn und Gewerberäume; den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG), ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine KAG oder KG und zur Betreibung von Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes.
Sie können unseren Status und unsere Adresse im Vermittlerregister prüfen:
Ich besitze eine Vermögensschadenhaftpflicht, die die gesetzliche Mindestdeckung von 1,13 Mio. Euro erfüllt. Beteiligung von oder an VersicherungsunternehmenIch besitze keine direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Anschrift der SchlichtungsstellenBei Streitigkeiten zwischen Vermittler und Kunden können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
*Begriffserklärung zum StatusVersicherungsmaklerDer Versicherungsmakler ist Interessensvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet als Sachwalter die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und welche er dem Kunden benennt. Ungebundener Versicherungsvertreter ('Mehrfachagent')Der Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter und damit Interessensvertreter der von ihm vertretenen Versicherer. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherer. Der Versicherungsvertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er wird diese Versicherer seinen Kunden benennen. Gebundener Versicherungsvertreter ('Ausschließlichkeitsvertreter')Die gebundenen Versicherungsvertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessensvertreter und Erfüllungsgehilfen der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en). Sie sind in erster Linie verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en) gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en). Sie werden diese Ausschließlichkeit dem Kunden gegenüber deutlich zu erkennen geben. Allein der Versicherungsmakler steht also auf der Seite des Kunden! |
|||||||||||||||||||